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   BVerwG, 14.12.2023 - 8 A 2.23   

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BVerwG, 14.12.2023 - 8 A 2.23 (https://dejure.org/2023,39642)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 8 A 2.23 (https://dejure.org/2023,39642)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 8 A 2.23 (https://dejure.org/2023,39642)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 586
 
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  • BVerwG, 14.03.2023 - 8 A 2.22

    Anordnung der Treuhandverwaltung über deutsche Rosneft-Töchter ist rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2023 - 8 A 2.23
    Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerinnen wies der Senat mit Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - ab.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 17 EnSiG, soweit die Vorschrift für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Treuhandverwaltung entscheidungserheblich ist, verfassungskonform (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 29 ff.).

    Der Senat hat weiter entschieden, dass die beiden unter Treuhandverwaltung gestellten Tochtergesellschaften der Klägerinnen Kritische Infrastruktur im Sinne von § 2 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 BSIG im Sektor Energie betreiben (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 40 ff.).

    Ob im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung die konkrete Gefahr bestand, dass RDG und RNRM ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben zukünftig nicht erfüllen würden und dadurch (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 68) eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit drohte, wird im Verfahren zu klären sein.

    An die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch die Aufgabenminder- oder -nichterfüllung dürfen wegen der existenziellen Bedeutung sicherer Energieversorgung keine hohen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 68 m. w. N.).

    Dies hätte im gesamten Nordosten des Bundesgebiets, insbesondere in der Region Berlin/âEURŒBrandenburg, zu längerfristigen, erheblichen Versorgungsschwierigkeiten mit Rohölprodukten geführt und Kernbereiche der Daseinsvorsorge, wie etwa die Wärmeversorgung großer Teile der dortigen Bevölkerung, gefährdet (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 69).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung hinsichtlich der Gefahrenprognose jedoch auf die dem Ministerium bekannten und für es erkennbaren Umstände an (BVerwG, Urteil vom 14. März 2023 - 8 A 2.22 - NVwZ 2023, 1326 Rn. 52).

    Für nicht entscheidungserheblich hält der Senat dagegen den bereits im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 vollständig, aber weitgehend geschwärzt vorgelegten Zwischenbericht der P. AG vom August 2022.

    Im Verfahren BVerwG 8 A 2.22 hat die Beklagte die entsprechende Seite ohne die hier vorgenommene Schwärzung vorgelegt.

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